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BGH, 18.04.1980 - 2 StR 77/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugen - Aufenthalt im Ausland - Pflicht zur Ausschöpfung zwischenstaatlicher Rechtshilfeabkommen - Einhaltung des vorgeschriebenen Rechtshilfewegs - Zusage sicheren Geleits - Formloser Antrag des ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 77/80
Die Entscheidung, welche Maßnahmen erforderlich sind, hat das Gericht unter Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung einerseits sowie des Interesses an der reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits bei Berücksichtigung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung zu treffen (BGHSt 22, 118). - BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 77/80
Das Gesetz meint damit mildernde Umstände, die von besonderem Gewicht sind, weil sie Ausnahmecharakter haben und dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (BGH NJW 1977, 639; Urteil vom 17. Januar 1979 - 3 StR 477/78). - BGH, 09.03.1978 - 4 ARs 4/78
Ermittlungsverfahren gegen einen indischen Staatsangehörigen - Verstoß gegen das …
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 77/80
Insbesondere enthalten die Interpol-Statuten vom 13. Juni 1956 keine derartige Regelung (BGHSt 27, 383, 386). - BGH, 17.01.1979 - 3 StR 477/78
Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr - …
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - 2 StR 77/80
Das Gesetz meint damit mildernde Umstände, die von besonderem Gewicht sind, weil sie Ausnahmecharakter haben und dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (BGH NJW 1977, 639; Urteil vom 17. Januar 1979 - 3 StR 477/78).
- BGH, 21.10.1981 - 2 StR 294/81
Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen (untaugliches …
Die Entscheidung, welche Maßnahmen erforderlich sind, um einen Zeugen herbeizuschaffen, hat das Gericht unter Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung einerseits sowie des Interesses an der reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits bei Berücksichtigung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung zu treffen (BGHSt 22, 118; BGH bei Dallinger MDR 1975, 368; BGH, Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 77/80).